... und ohne Altlasten

"Aber bitte ohne Altlasten"


Ich habe mich schon immer gefragt, was damit gemeint sein soll. Ich habe gegoggelt und folgende Definition gefunden:


"Unter Altlasten versteht man stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen,
sowie sonstige Standorte, an denen mit Abfällen umgegangen worden ist
und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf
denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, durch die
schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen
oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden können."
Quelle: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/altlasten/


Ganz klar, das trifft nicht auf mich zu, denn ich bin weder eine stillgelegte Abfallbeseitigungsanlage, noch ein sonstiges Grundstück und ich glaube, dass von mir keine Gefahr für die Allgemeinheit, den einzelnen oder die Umwelt ausgeht. Naja gut, manchmal trenne ich meinen Müll nicht vorschriftsmäßig. Aber sonst ist alles in Ordnung. :whistling:

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