Ja, z.B. mit 0,3 Promille nachts um 02:00 Uhr zweimal verbotswidrig abbiegen, einer Freundin passiert. Der Beamte stufte das alkoholbedingte Ausfallerscheinung ein. ?
soviel sollte man dann schon noch wissen, was verbotswidrig ist und was nicht. Und verbotswidriges Abbiegen ist mit und ohne Alkohol eine Verkehrsordnungswidrigkeit.