und natürlich würde ich gern mit leuten in meinem alter abends ausgehn
das heißt ich muß leider draussen bleiben? Gwendoline, ich hau Dir gleich den Hintern !!
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Anmeldeschluss: 31. Dezember 2018, 00:00und natürlich würde ich gern mit leuten in meinem alter abends ausgehn
das heißt ich muß leider draussen bleiben? Gwendoline, ich hau Dir gleich den Hintern !!
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So langsam wirds diskriminierend!
Was bitteschön, hat das mit dem Alter zu tun!
Jede Altersklasse kann ihren Spaß mit mir haben!
Ich bin kein zurückgebliebener naiver Teenager!
Ich bin mache sogar lieber was mit etwas älteren, weil man da nicht nur über Alkohol und die neuesten Klamottentrends reden muss! (was ich ab und zu auch mal gerne mache!)
Aber wenn meine Anwesenheit aufgrund meines Alter nicht erwünscht ist, kann ich meinen Account hier auch löschen und mich nicht mehr für Irgendwas anmelden!
Dieser Thread war eine Intension meinerseits, und ihr fangt an "MICH" auszuschließen!
Na dann Mahlzeit...!
Liebe "High-Society"-Familie,
was Ihr in Eurer wachsenden Fan-Gemeinde lustig findet, geht mich nichts an. Ich werde mich nach diesem Beitrag da raus halten.
Bevor Ihr Euch Samstag nachts in den guten Bars von Köln treffen wollt, solltet Ihr Euch mit § 4 und 9 des Jugend Schutz Gesetzes beschäftigen. (Sorry, wenn ich jetzt hier die Juristin raushängen lasse.)
Da Ihr nicht mit Philipp verwandt seid, ist besonders § 28 JuSchG (Bußgeldvorschriften) interessant: Wenn er in Eurem Beisein etwas anderes als Bier/Wein/Sekt trinkt oder sich bis nach 24 Uhr mit Euch in einer Bar aufhält, dann könnt Ihr mit einer Ordnungswidrigkeit-Geldbuße von bis zu 50.000,- Euro bestraft werden.
Die meisten Bars verbieten den Zutritt von Unter 18 Jährigen. Wenn es zu Auffälligkeiten kommt, wird Euch, als Begleitung, nicht nur Hausverbot erteilt, sondern der Hauswirt kann auch Schandensersatz für den ihm entstandenen Schaden (Bußgeld, Rufschädigung, etc.) fordern.
Lieber Philipp,
hier sind viele Menschen, die Dich mögen, und wenn Du nicht möchtest, das sie mit dem Gesetz Probleme bekommen, dann bewahre sie davor. Denn da sie volljährig sind, kommen sie nicht so leicht davon wie Du.
Wir bieten viele andere Veranstaltungen an. Es muss doch nicht unbedingt eine feuchtfröhliche Tour durch die besten Bars sein. In 2 Jahren kannst Du problemlos dabei sein.
Bis dahin freue ich mich, Dich bei anderen Gelegenheiten von Deiner Schokoladenseite kennen zu lernen.
Alles anzeigenLiebe "High-Society"-Familie,
was Ihr in Eurer wachsenden Fan-Gemeinde lustig findet, geht mich nichts an. Ich werde mich nach diesem Beitrag da raus halten.
Bevor Ihr Euch Samstag nachts in den guten Bars von Köln treffen wollt, solltet Ihr Euch mit § 4 und 9 des Jugend Schutz Gesetzes beschäftigen. (Sorry, wenn ich jetzt hier die Juristin raushängen lasse.)
Da Ihr nicht mit Philipp verwandt seid, ist besonders § 28 JuSchG (Bußgeldvorschriften) interessant: Wenn er in Eurem Beisein etwas anderes als Bier/Wein/Sekt trinkt oder sich bis nach 24 Uhr mit Euch in einer Bar aufhält, dann könnt Ihr mit einer Ordnungswidrigkeit-Geldbuße von bis zu 50.000,- Euro bestraft werden.
Die meisten Bars verbieten den Zutritt von Unter 18 Jährigen. Wenn es zu Auffälligkeiten kommt, wird Euch, als Begleitung, nicht nur Hausverbot erteilt, sondern der Hauswirt kann auch Schandensersatz für den ihm entstandenen Schaden (Bußgeld, Rufschädigung, etc.) fordern.
Lieber Philipp,
hier sind viele Menschen, die Dich mögen, und wenn Du nicht möchtest, das sie mit dem Gesetz Probleme bekommen, dann bewahre sie davor. Denn da sie volljährig sind, kommen sie nicht so leicht davon wie Du.
Wir bieten viele andere Veranstaltungen an. Es muss doch nicht unbedingt eine feuchtfröhliche Tour durch die besten Bars sein. In 2 Jahren kannst Du problemlos dabei sein.
Bis dahin freue ich mich, Dich bei anderen Gelegenheiten von Deiner Schokoladenseite kennen zu lernen.
Das hört sich doch viel besser an!
Ich werds mir überlegen!
Und so lasse ich auch mit mir reden, aber nicht wundern, auf ein "Aktion" folgt immer eine "Reaktion", oder um es etwas banaler auszudrücken: Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus!
PS: in einem Jahr, das wird hier irgendwie nicht aktuallisiert!
Hatte am Sonntag (5.9) Geburtstag, sweet 17!
Am 2.Oktober bin ich auch da.
Also, was sagt Ihr:
Samstag, 02. Oktober?
Bleibt es jetzt bei dem Termin??? Denn Gwen hat auch noch einen Terminvorschlag gebracht
ich wollt auch schon fragen...
2. fänd ich gut.
soo wann den nun ???
2 oktober hab ich auch zeit
Mal unabhängig von der Diskussion um die Altersfrage schlage ich dann mal noch den 09.10. vor
Vielleicht kann ja mal jemand ne Umfrage für die 3 bislang geposteten Termine einstellen...
Gruß Jörg
Umfrage für die 3 bislang geposteten Termine
Das muss der Phil machen weil er den Thread gestartet hat, oder vllt ein Mod der Zugriff auf den Post hat.
Umfragen gehen nur im ersten Post eines Threads...
Ha(n)semann
Zur Info: Am 02.10. ist der letzte Bruzzler für dieses Jahr, daher wäre dieser Termin vielleicht nicht so optimal...