Geschwindigkeitsüberschreitung + Strafen => Wer kann helfen?

Forum: Diverses

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  • Hallo zusammen!


    Leider ist mir am vergangenen Donnerstag etwas sehr unangenehmes mit weitreichenden Folgen für mich passiert.


    Ich war am Donnerstag Morgen auf der A45 Richtung Frankfurt unterwegs, als ich bei Dortmund von einem mobilen Blitzer aufgenommen wurde.
    Ich bin wohl so ca 160 kmh gefahren. Ich meinte in dem Augenblick in dem ich geblitzt wurde ein Schild mit 60 gesehen zu haben und versuchte noch abzubremsen, aber schon blitze es... :(
    Somit hätte ich dann wohl so um die 100 Sachen zu viel draufgehabt ;(


    Nun sagte mir jemand, dass die 60 wohl nur für LKWs gelten und für alle anderen 100...
    Prinzipiell fast egal, da ich eindeutig mehr als zu schnell war in diesem Bereich.


    Eine ganz dumme Sache, da ich rund 47 km von meinem Wohnort arbeite und dadurch schon auf meinen Führerschein angewiesen bin....


    Egal wem ich davon erzählt hab, alle waren sich einig: Ich muss einen Anwalt einschalten..
    Dummer Weise habe ich weder eine Rechtsschutzversicherung noch bade ich als allein erziehende Mutter in Geld :(


    Ein Bekannter meinte dass es Ausnahmeregelungen gäbe, dass man ggfs doch wenigstns das Auto für die Arbeit nutzen dürfte...aber eben nur für den Weg zur udn von der ARbeit. Ich selbst habe davon noch nie gehört.


    Habt ihr irgendwelche Erfahrungen mit derartigen Geschwindigkeitsüberschreitungen und deren Folgen? Falls ihr mir mit Infos helfen könntet wäre ich wirklich dankbar!!!


    LG
    Sandra

  • Warte doch erst einmal den Bußgeldbescheid ab. Sich jetzt schon den Kopf zu zerbrechen, bringt gar nix.


    Gehen wir mal von 160 kmh aus, wenn Du noch abbremsen konntest 150 kmh. Zieht man die Tachoabweichung und die Messtoleranz ab, könntest Du noch knapp an einem Fahrverbot vorbeischrammen, sofern in jüngerer Zeit nicht schon Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt wurden.


    Von einem Fahrverbot kann in Härtefällen abgesehen werden, dies betrifft z.B. Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter, die zur Ausübung ihres Berufes auf den Führerschein angewiesen sind. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung, die ein Richter zu fällen hat. In der Regel ist dies aber mit Auflagen wie einem erhöhten Bußgeld oder Fahreinschränkung verbunden.


    Lieben Gruß Simon

  • Hallo Simon!


    Danke für Deine schnelle Antwort.


    Ich hab in den 17 Jahren, in denen ich meinen Führerschein habe bisher nie einen Verstoß begangen :) Jedenfalls keinen, der entdeckt und somit geahndet wurde! Keine Punkte in Flensburg und nichts ... ^^


    Bin leider nicht offiziell Außendienstmitarbeiterin...auch wenn ich alleine für die Hausbesuche in unserem kleinen Betrieb zuständig bin!
    Vielleicht würde eine schriftliche Bestätigung meines Chefs dazu verhelfen, dass ich wenigstens arbeitstechnisch weiter fahren darf.. Wenn das nur gerichtlich entschieden wird, heisst das aber, dass ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten müsste...Shitt


    Trotzdem danke für Deine Antwort!!!!
    :)

  • [url]http://www.kba.de/cln_032/nn_124736/DE/Punktsystem/Punktekatalog/geschwindigkeiten__pkw.html[/url]

  • Ja danke, Wirbel, den Punktekatalog hab ich mir auch schon angesehen...
    Ich weiss ja auch leider nicht, wieviel ich nun wirklich zu schnell war...aber ich befürchte nicht um ein Fahrverbot rumzukommen...deswegen interessierte mich hauptsächlich der Punkt ob man ggfs doch immerhin den Weg zur Arbeit fahren könnte und wie man sowas angeht...


    Trotzdem Danke für Deine Hilfe

  • Somit hätte ich dann wohl so um die 100 Sachen zu viel draufgehabt ;(

    ->

    sauber! mal ganz gefleecht die Liste gesprengt; ich denke, die geht noch weiter, nur war dem Ersteller der Internetseiten der Raum zu schade, weil es ja reichlich selten vorkommt, dass jemand so .....


    Egal wem ich davon erzählt hab, alle waren sich einig: Ich muss einen Anwalt einschalten..


    Riesenkonzept. Dann wird's noch teurer. Was soll Dir der Mann denn zaubern?


    Dummer Weise habe ich weder eine Rechtsschutzversicherung noch bade ich als allein erziehende Mutter in Geld :(


    merxwas?


    Habt ihr irgendwelche Erfahrungen mit derartigen Geschwindigkeitsüberschreitungen und deren Folgen?

    Ich find's immer drollig, wenn Leute sich ein Leben einrichten, das sie so dermaßen von xy abhängig macht. Das Auto - oder besser: die Automobilität - ist ein sehr gerne genommenes Ding an dieser Stelle.


    Vermutlich wirst Du diesen Vorschlag verwerfen, aber ich mache ihn trotzdem: es gibt Leute, die legen täglich Arbeitsstrecken von 65 km (x2) mit ihrem Velomobil zurück. Ein Velomobil ist ein "Fahrrad mit was drum", genauer, ein Liege-Trike, welches in der Ebene auch signifikant schneller ist als ein Diamantrahmen-Rad oder ein Liegerad. Ebenfalls denkbar ist die gern genommene Kombi ÖPNV und Faltrad. Das erfodert eine gewisse Flexibilität. Keine Ahnung ob Du sie mitbringst .... Ich fürchte nein, so aufgelöst wie Du bist ....


    Falls ihr mir mit Infos helfen könntet wäre ich wirklich dankbar!!!


    Ach ja, ganz zum Schluß noch einen Tipp, wie Du ihn Dir erhofft hast, auch wenn ich nicht denke, dass das auf die von Dir geschilderte Stelle zutrifft: es gibt eine Verordnung(?) die regelt, wieviel Raum zwischen einem ersten Schild zur Geschwindigkeitdbegrenzung und einem Blitzer liegen müssen. Das kannst Du vor Ort ja mal nachmessen.


    (das Fragezeichen hinter "Verordnung" steht da deshalb, weil ich mir nicht sicher bin; solche Detail-Vorschriften werden aber generell in den die StVO begleitenden Verordnungen geregelt und sind nie in der StVO selbst zu finden)


    Anyway: Ich wünsche Dir viel Spaß beim Radfahren die nächste Zeit! Und ja, das ist ernst gemeint. Wirklich!


    Grüße!


    Urs


    ... begeisterter Radfahrer mit richtig viel Mitleid für die armen oft chronisch schlechtgelaunten Autofahrer


  • ... begeisterter Radfahrer mit richtig viel Mitleid für die armen oft chronisch schlechtgelaunten Autofahrer


    Eigentlich liest sich dein Beitrag eher wie der Beitrag eines chronisch schlechtgelaunten Radfahrers. Ich glaube nicht, dass dein Beitrag irgendjemandem hilft außer deinem Ego.

  • Von meiner Seite mal ein paar "allg." Statements, aber dennoch auf Deinen Fall zugeschnitten:


    1. Anwalt: Was soll der bewirken? Wie Du das schilderst, ist die Sache eindeutig. Die Behörden haben ein Foto und die Geschwindigkeit. Da kann man mit regulären Mitteln nicht viel tricksen. Wenn man das Geld (übrig) hat, ist das sicher eine gute Option - schlechter wird's mit Anwalt sicher nicht. Wenn man das Geld eher nicht hat, sollte man das Einschalten eines RAs überdenken und Nutzen/Kosten abwägen.


    2. Fahrverbot: Wenn Deine Angaben in etwa stimmen ist das Fahrverbot Fakt und es dreht sich letztendlich nur noch um die Dauer. In Deinem Fall auf einen Härtefall zu plädieren wäre wohl die Quadratur des Kreises. Um das durchzuboxen, musst Du schon echt "fett" auf Deinen Führerschein angewiesen sein und da reicht es manchmal nicht mal, wenn man im AD tätig ist. Sonst hätten ja quasi alle ADler mehr oder weniger einen Freibrief, was Fahrverbote angeht. In Deinem Fall ist es sowohl für uns hier (was ja aber egal ist), aber auch für die Behörden, mehr als offensichtlich, dass es um eine Art Gewohnheit/Bequemlichkeit geht, wenn der Führerschein für eine Zeit X weg ist. Und letztendlich geht es bei einem Fahrverbot genau darum: Es muss/soll "weh" tun und soll Dich nachhaltig an Deinen Verstoß erinnern und für die Zukunft läutern. Die 47 km sollst/kannst Du laut Behörde mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück legen - ich weiß - Du wirst hjetzt sagen, geht nicht...aber laut denen schon! ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte, dass Du das Fahrverbot nicht weg bekommst - weder mit noch ohne Anwalt. Ist jetzt keinesfalls böse oder sarkastisch gemeint - einfach nur ehrlich!


    Wenn Du zu einem Anwalt gehst, wird der Dich sicher nicht wegschicken...sondern der wird sich irgendwie eine Taktik überlegen, die er fahren will, denn er muss ja auch seine Brötchen verdienen. Soll heißen, der findet sicher einen Weg, den er sich und Dir plausibel machen kann, aber wie gesagt, in Deinem Fall sprechen alle Beweise gegen Dich. Deshalb überleg's Dir gut, ob Du da noch 400-600 EUR extra reinbuttern willst.

    Einmal editiert, zuletzt von Jochen72 ()

  • Der Kollege vorne scheint ja vom Fach zu sein! ;)


    Mal ganz ehrlich...der gemeine Bürger ist nunmal kein Experte, was die konkrete Rechtslage angeht, auch und insbesondere in Bezug auf das Straßenverkehrsrecht. Und als Laie kann man sich zwar bestimmte Dinge anlesen, andererseits bleiben einem auch bestimmte Rechte, die ein Anwalt besitzt, verschlossen, so zB die Einsicht in die Verfahrensakte.


    Es gibt verschiedene Wege, mit denen man zumindest versuchen kann, einem Fahrverbot zu entgehen. Ich werde diese aber jetzt hier nicht öffentlich darlegen.


    Fakt ist: Ein Anwalt kann Dir im Zweifel genauere Auskunft geben. Das geht aber nur, wenn er den genauen Hergang kennt, also den Bußgeldbescheid in den Händen hält.


    Daher rate ich Dir zu folgender Vorgehensweise:


    Zunächst wartest Du den Eingang des Bußgeldbescheides ab. Erst dann macht es Sinn weiterzudenken.


    Im Regelfall bekommst Du sowieso erstmal nur einen Anhörungsbogen, auf dem Du Dich äußern kannst.Ich würde Dir jedoch empfehlen,ohne die folgende anwaltliche Beratung keine Auskunft zu geben.


    Je nach Deinen Einkommensverhältnissen steht Dir dann die Möglichkeit offen, einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen. Dieser Schein berechtigt Dich, bei einem Anwalt Deiner Wahl eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Der kann Dir dann im Zweifel schon nähere Informationen über die Chancen des Verfahrens geben. Dabei ist es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, der sich auf Verkehrsrecht bzw. Bußgeldsachen spezialisiert hat. Adressen von Anwälten findest Du auf der Homepage der lokalen Anwaltskammer.


    Wenn es zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht kommt, kann zusätzlich noch Prozesskostenhilfe beantragt werden. Auch da kommt es wieder auf die Vermögensverhältnisse an.


    Solltest Du weder einen Beratungshilfeschein noch eine Prozesskostenhilfe erhalten, liegen die Kosten für den Anwalt und das Gericht im Regelfall zwischen 400 und 600 EUR, plus das entsprechende Bußgeld, wenn Du unterliegen solltest.


    Auch zu diesen Formalia kann Dir der Anwalt am besten Auskunft geben.


    Diese Kosten kommen aber wie gesagt nur dann auf Dich zu, wenn Du zuviel verdienst. Die genaue Berechnung obliegt einem Rechtspfleger an Deinem zuständigen Amtsgericht.


    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.


    MfG
    Leo

  • Zitat

    Je nach Deinen Einkommensverhältnissen steht Dir dann die Möglichkeit offen, einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen.

    http://www.rae-scholz-bischoff…-Beratungshilfe.90.0.html


    Wenn Du laut dieser Berechnungsmethode Anspruch auf Beratungshilfe hast, könntest Du das natürlich in Anspruch nehmen. Dann würdest Du 10 EUR bezahlen und hättest Anspruch auf eine anwaltliche Erstberatung.


    Bitte beachte: Der RA kann für diese Erstberatung aber auch nur einen bestimmten Satz gegenüber dem Träger abrechnen und entsprechend wird natürlich auch die Erst"beratung" ausfallen.


    Für alles weitere müssten die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe gegeben sein:


    http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html


    Anmerkung zu PKH: Je nach Restbetrag abzgl. einzusetzendem Einkommen, muss die PKH auch wieder zurückbezahlt werden. Verliert man den Prozess, muss man die Kosten der Gegenseite in jedem Fall tragen.


    Was aber in diesem Fall, meiner Meinung nach PKH von vorne herein ausschließen lässt, ist die Tatsache, dass bei PKH die Aussicht auf Erfolg geprüft wird. Und nach den vorliegenden Beweismitteln, wird da wohl kein Rechtspfleger od. Richter PKH genehmigen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jochen72 ()

  • Genau, erstmal abwarten. Dann kommt der Anhörungsbogen mit Foto und wer weiß ob du darauf zu erkennen bist. Wenn es in letzter Instanz dann doch zum Fahrverbot kommen sollte, weiß ich das du dass z.b. in deinen Urlaub legen kannst.


    Wart erstmal ab. Irgend eine Lösung gibt's immer ;)

  • Hi


    hatte ich auch schon ... 4 Punkte und 1 Monat. Rechtschutz ist hier schon mal ratsam (ist heute überhaupt Ratsam - hier spart man in der Regel an der falschen Stelle ...). Da ich beruflich auf Auto angewiesen war (Schicht und die Frühschicht war per Bahn nicht erreichbar!; für 30min Bahnstrecke hätte ich mitten in der Nacht nen Zug nehmen müssen - Fahrtzeit durch halbes Ruhrgebiet (ich wohnte in Solingen und muss nach Köln!) etc. über 4h ... hätte also für die Frühschicht um kurz vor 6 Uhr schon um 2 Uhr im Zug sitzen müssen (für eigentlich 30min Bahnstrecke; 2 Orte weiter) ...


    Das juckte den Richter nicht :( ... muss ich halt früher aufstehen.
    Das Argument das meine Oma fast Blind ist, schon mehrfach von Taxifahrer aufm Weg zum Krankenhaus (Augenklinik etc.) abgezoggt wurde (! tja wenn der Fahrgast nichts sieht, fährt man auch gerne mal nen größeren weg und den Taxometer rundet man auch ordentlich auf; ist ihr aufgefallen das sie für die gleiche Strecke teils unterschiede von fast 100% hatte) und ich der einzige Verwandte in der nähe bin (der sie fährt), juckte ihn auch nicht :(
    Urlaub hatte ich keinen mehr innerhalb der Abgabefrist.


    Nach bissel hin und her, hat er das Bussgeld VERDOPPELT - dafür durfte ich den Führerschein behalten (das war auch das was mir mein Anwalt für den Fall wenn auch prophezeit hat; und das war auch unser Prozessziel; WENN der Richter auf Fahrverbot verzichtet, dann ist das immer verdoppelung Bußgeld). Da ich zu der Zeit noch kein Job- bzw. Monatsticket hatte, hab ich so trotzdem gespart: Normale Monatskarte kostete etwas mehr als das ZUSATZ-Bußgeld - dafür durfte ich weiter mit Auto fahren. (achso und der Richter meinte das wenn ich in den nächsten 2 Jahren noch mal vor Ihm stehe, gibts - egal wofür - das doppelte ...)


    Der Blitzer war übrigens der berühmtberüchtigte auf der A3 (?) - der Abzockblitzer. Mitten in der Nacht - Gerade Strecke - keine Kurven, kein Verkehr, keine Anwohner ... war nur 60 (!) erlaubt ... bin von 100 ausgegangen und etwas über 120 gefahren ... (Tagsüber ist da Dauerstau - Abends/Nachts nichts los - der Blitzer hat NICHTS mit Verkehrssicherheit oder Lärmschutz zu tun!)



    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von PatrickSG ()


  • Als Autofahrer muss man die Geschwindigkeit bereits 200 Meter nach dem ausgewiesenen Geschwindigkeitszeichen erreicht haben.


    sicher?
    sehe viele Blitzer mehr oder weniger unmittelbar dahin ... mir wurde mal gesagt das man mit überfahren des Zeichen, die Geschwindigkeit haben muss?

  • Ich find's immer drollig, wenn Leute sich ein Leben einrichten, das sie so dermaßen von xy abhängig macht. Das Auto - oder besser: die Automobilität - ist ein sehr gerne genommenes Ding an dieser Stelle.


    :kopfkratz:




    Goldregen76: Ich hoffe für Dich, dass sich jemand findet der aus einer ähnlichen Situation mit einem blauen Auge herausgekommen ist oder einer der vom Fach ist. Es wird ja wohl einen Anwalt bei GL geben, der sich im Strassenverkehrsrecht auskennt!

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte Euch allen an dieser Stelle erst einmal ganz lieb für Eure Beiträge danken :)
    Wenn man vorher nie etwas damit zu tun hatte und sich damit nicht beschäftigen musste, dann ist das wirklich absolutes Neuland...


    Jetzt heisst es erst einmal geduldig auf das Schreiben warten...und dann reagieren.


    Dass es hier auch "Kritik" hagelt habe ich mir schon gedacht - aber ich denke damit kann ich umgehen... :) Die Menschen sind nunmal verschieden ;)


    Allen anderen danke ich aber ganz ganz doll für Eure ausführlichen und sehr nützlichen Informationen!!


    Vielen vielen Dank ^^

  • Hallo erstmal


    an Dich Sandra und in die "große Runde".
    Wie mein Vorgänger hier schon richig einschätzt, ist es jetzt wichtig, erstmal Ruhe zu bewahren.
    :applaus:
    Lass Dir nicht riesige Kosten und quälende Gerichtsverfahren in Aussicht stellen, die noch gar nicht spruchreif sind.
    Wir alle und da nehme ich mich nicht aus, fahren gerne mal schnell.
    Das geht auch oft gut und ist hier in Deutschland zum Glück auch vielfach möglich und legal.
    Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn ist keine Begrenzung, sondern eher ein Richtwert.
    Schnell tappt man aber mal in eine Radarfalle oder sonstige Geschwindigkeitsbegrenzung, welche ja nicht aus Jux und Dallerei da steht, sondern seinen Grund hat.
    Hier hast Du leider keine Angaben gemacht, ob sich der Streckenabstand als Baustelle oder sonstigen Gefahrenbereich (z.B. Gefälle, Spurrinnen, Kurve) darstellte.


    Du schreibst, dass Du von einem mobilen Gerät "geblitzt" wurdes.
    Hier hat die Polizei und in der weiteren Folge die Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle) vorerst nur ein Foto von Dir und dem verwendeten Auto.
    Hier ist der 1. Punkt, wo Du hoffen kannst:
    Solltest Du nämlich zum Zeitpunkt der Messung beschleunigt oder gebremst haben, also keine konstante Geschwindigkeit gehabt haben, so wird zwar ein Foto ausgelöst, aber gleichzeitig die Messung im System "annuliert".
    Dies ist nicht mit einer "Fehlmessung " zu verwechseln!
    Auf dem Foto ist dann in der Datenzeile keine Geschwindigkeit eingeblendet, sondern 3 x F.
    Da dann hier der objektive Beweis fehlt, ergeht auch keine Anhörung und kein Bußgeldverfahren.


    Der 2. Punkt ist, dass die Tachometer der Autos vom Gesetz her bis zu 5 % Abweichung haben können.
    Ob digital oder herkömmlich mit Zeiger, sie zeigen zuviel Geschwindigkeit (und auch zurückgelegte Kilometer) an.
    Ein Vergleich mit der Momentangeschwindigkeit eines Navi bestätigt jedem Zweifler diese Tatsache
    ! :sauer:


    Ebenso ist die ermittelte Geschwindigkeit auf dem Foto um einen genau festgelegten "Toleranzbetrag" zu reduzieren, welcher in der Regel bei ebenfalls 5 % liegt.


    Sollte dann innerhalb von 3 Monaten ab dem Tatdatum (sonst ist die Ordnungswidrigkeit gegenüber dem Fahrer verjährt) :yeah: ein Anhörungsbogen beim Halter eintreffen, ergeben sich weitere Möglichkeiten.


    Da Du nicht sofort angehalten wurdes, wie es z.B. bei einer LASER - Kontrolle oder dem VIDEOWAGEN der Fall ist, wird erstmal ohne Beweisfoto der Halter des Fahrzeuges angeschrieben.
    Hier stellt sich meist die Problematik der "Fahrerermittlung" dar, denn neben Firmenwagen gibt es ja auch noch Mietfahrzeuge und ausländische Durchreisende.
    Motorrradfahrer haben bei einem Front- oder Seitenfoto viiiiiiiel Glück, aber auch hier gibt es schon Anlagen mit zusätzlichen Heckfotos ...



    Erst jetzt kommt der Punkt, wo es ernst wird.


    Wer im Autoclub ist, hat vielfach ein Recht auf "Erstberatung" durch einen Anwalt in Verkehrsrechtsangelegenkeiten.
    Einfach mal nachfragen, ob es im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
    Hilfreich ist auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung!


    Wenn Du oder der Ertappte dann auch noch gut zu erkennen bist und nicht durch diverses Klimbim am Spiegel oder durch eine herunter geklapppte Sonnenblende verdeckt bist, soll der/die Fahrer/in namentlich bestimmt werden.
    Der Beifahrer muss hier übrigens auf dem Foto verdeckt/unkenntlich gemacht werden.
    Diese Personen sollen wohl schon Grund für Ehescheidungen gewesen sein. Auch eine Frage des Datenschutzes.


    Hier ist der Fakt des "Zeugnisverweigerungsrechtes" nicht zu vergessen.
    Familienangehörige und Verwandte muss man nicht namentlich benennen.


    Wer hier unter dem Strich "bluten muss", ist jetzt jedem Ertappten und rechtstreuen Bürger selbst überlassen. :stop:
    Da möchte ich öffenlich nicht weiter drauf eingehen.


    Die Umgehung des Fahrverbotes ist nur 1x möglich und hat strenge Vorraussetzungen:


    * punktefrei in Flensburg (auch über die letzten 2 Jahre hinaus),
    * "soziale Härte" muß nachgewiesen werden (Ich -AG, stark Pflegebedürftiger in der Familie, abgelegene Wohnanschrift,
    keine ÖPNV),
    * Einzelfallprüfung durch einen Verkehrsrichter beim Amtsgericht,
    * kein rechtlicher Anspruch darauf,
    * es kommt kein "Ersatzfahrer" (Student, Mitarbeiter der Fa., Familienangehöriger) in Betracht und dann in der Regel:
    * doppelte Geldbuße und die "Kosten des Verfahrens"!


    Fakt ist auch, dass ein Monat (bis 3 Monate möglich) Fahrverbot nach Rechtskraft (anerkannt und bezahlt) innerhalb von 4 Monaten angetreten werden muss. Wer also 3 - 4 Wochen im Urlaub weg ist öder irgendwann in der Fa. Betriebsferien hat, kann etwas jonglieren.
    Die amtliche Verwahrung der Pappe (Antritt zum Fahrverbot) ist in jeder Polizeidienststelle möglich. Sie wird dann rechtzeitig wieder auf dem Postwege zum Ende der Sperrfrist zugeschickt.


    Hinweis: Das Fahren von Kraftfahrzeugen (alle durch Motorkraft angetriebene) innerhalb des Fahrverbotes stellt in Deutschland eine Straftat dar!


    Melde Dich doch einfach, wenn Du die Anhörung bekommen hast.
    Bis dahin drücke ich Dir die Daumen.


    Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Diskussion beitragen konnte.


    Frank





  • noch eine Ergänzung bzgl. doppeltes Bußgeld statt Fahrverbot => mein Anwalt war neben Köln auch in Wuppertal zugelassen ... in Köln hat man aufgrund der knappen Kassen der Stadt gute Chancen ... in Wuppertal meinte er zu mir das die Chancen nahe Null lägen. Wie mein vorredner ja schon sagte: man hat auf diese Option keinen rechtlichen Anspruch. Meine Argumente wurden ja auch ALLE abgelehnt - aber das Geld siegte dann doch ;) (was trotzdem weh tat - aber Monatskarte und kein Autofahren wäre für mich schlimmer gewesen)



    Es gibt ja durchaus auch "Spiele" mit der Identifizierung - damit kann man irgendwie die Fristen ablaufen lassen (ich hab mir das oft mal durchgelesen aber nie verstanden) ... gibts aber Foren wo die schritte erklärt werden - wenn man aber Pech hat, darf man anschließend ein Fahrtenbuch führen ...


    Aber ich drücke dir auch die Daumen das du aus der Nummer gut rauskommst!



    Bzgl. Fehlender Rechtschutz. NOCH hast du vom Amt nichts bekommen ... such dir vielleicht jetzt eine Rechtschutz - es gibt welche die gelten ab sofort, sofern bei dir noch nichts anliegt. Ich hatte sowas auch mal gebraucht - da war die androhung der bösen Post schon vorhanden - die Rechtschutz nahm mich trotzdem - Schutz galt ab sofort. War DAMALS die ARAG - aber es war keine Verkehrs-Rechtschutz. Solltest du dich vielleicht mal erkundigen - wie gesagt: Rechtschutz sollte man schon haben. (und nicht nur Verkehr - leider schon fast das komplette Spektrum)

  • sicher?
    sehe viele Blitzer mehr oder weniger unmittelbar dahin ... mir wurde mal gesagt das man mit überfahren des Zeichen, die Geschwindigkeit haben muss?


    Die auf dem jeweiligen Schild angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt ab den Schild, es sei denn das Schild trägt ein kleines Zusatzschild mit z.B. der Aufschrift "300m". Sind neben der auf dem Zusatzschild angegebenen Strecke zwei Pfeile, so gilt die Geschwindigkeit ab dem Schild für die angegebene Strecke.


    Und bitte keine Schilder überfahren, die haben auch Gefühle! :rolleyes:


    LG Hüsch


  • das ist ja mal eine lustige Geschichte. Magst Du sie mal durch [offizielle] Quellen belegen, bitte?!? TIA :)
    Ich halte es aus einem einfachen Grund für ausgeschlossen: Wenn es so wäre, könnte ich durch die Republik rasen als gäb's kein morgen und wenn ich einen Blitzer sehe, muß ich nur tüchtig genug auf die Bremse drücken - oder auf's Gas - und alles wird gut. Dass ich mit der unverhofften Bremserei Auffahrunfälle en masse produziere, ist ja dann das Problem der Auffahrenden....
    Angsichts dieser Zweifel, kannst du hoffentlich verstehen, dass ich das gerne belegt hätte.

    Als Autofahrer muss man die Geschwindigkeit bereits 200 Meter nach dem ausgewiesenen Geschwindigkeitszeichen erreicht haben.


    sorry, aber das ist sachlich falsch



    Die auf dem jeweiligen Schild angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt ab den Schild,


    das ist richtig



    Es gibt darüberhinaus aber Dienstanweisungen, wie und wo Mausefallen aufgebaut werden dürfen, also in Abhängigkeit von dem Aufstellort der speed-limit-Schilder. Vielleicht sind da bei Dir, Patrick, die "200 m" hängen geblieben....
    (Hintergund dürften Präzedenzfälle sein, wo ein Beklagtenvertreter es für unzulässig erklärt hat, dass bei einem spät erkennbaren limit-Schild gleich auf dessen Höhe die Geschwindigkeit eingehalten sein muß .... ) </spekulier>


    Der Kollege vorne scheint ja vom Fach zu sein! ;)

    ich war mal Verkehrsreferent an der TU-Darmstadt; ist aber lang her ... und meine Motivation lag in der Stärkung des Radverkehrs.


    Grüße!


    Urs


    @ threadstarterin: na? Fahrrad schon aus dem Keller geholt?

  • @ threadstarterin: na? Fahrrad schon aus dem Keller geholt?[/quote]



    Nein, wieso auch? Ihr sagt mir doch alle immer so schön dass ich erst einmal abwarten soll :P


    Aber - sag mal - hast Du schon mal etwas davon gehört, dass man Leute eher zu etwas motivieren kann wenn man es positiv darstellt als wenn man mit der Keule kommt? ;(


    Entweder bist Du schnell dabei, andere zu verurteilen oder aber Du drückst Dich einfach nur etwas ungeschickt aus...das weiss ich nicht, denn ich kenne Dich nicht.
    Trotzdessen auch Dir vielen Dank für Deine Beiträge :)

  • Vorne: die 200m sind nicht von mir ;) Du hast falsch zitiert. Meine Aussage war AB Schild die entsprechende Geschwindigkeit ;)


    Ja - Blitzer werden da aufgestellt wo sie am meisten Geld bringen - nicht da wo es der Verkehrsicherheit dient. Bei den Holländern isses ja vor kurzem aufgeflogen das die die Blitzer so aufstellen (Datenauswertung von TomTom wo die TomTom-Nutzer schneller als Erlaubt fahren).


    Ich wurde mal vor ner Schule rausgewunken ... war aber ne Bundesstrasse - 60 oder 70 erlaubt ... hatte +10 drauf. Der Polizist hat mich dann zugelabbert von wg. Sicherheit der Schüler - die können ja ganz unverhofft von der Schule über die Strasse rennen blablalbalblablablablab ... es kam immer wieder Schüler, Schule - der hatte KEINE anderen Argumente.... und nun der Witz: Wir befanden uns mitten in den Sommerferien und hatten schon nach 17 Uhr ............. das einzige was ich da nur noch gesagt habe: Schicken sie es mir nach hause - sie sollten lieber kein Bargeld bekommen ....


    Den anderen Blitzer hab ich ja schon erzählt. Gut war auch A49 ... bei Düsseldorf - wie heißt das bekannte Kreuz dort noch? Hab ich mir mal direkt NACH Ende der Probezeit gegönnt (vor 14 Jahre etwa) ... Gerade Strecke - keine Baustelle - kein Gefahrenpunkt - keine besondere Ein/Ausfahrt ... es war 60 erlaubt (WTF?!) - das Schild hab ich nicht gesehen - hab nen Foto mit 80 bekommen.


    Ich bin durchaus für Bitzer - an stellen wo es wirklich sein muss - an stellen wo gerne gerasst wird aber genau deswegen auch ein Unfallschwerpunkt ist ... aber genau das wird weniger gemacht - weil genau da weniger Geld für die Stadtkassen sprudelt (ist das für die Städte nicht sogar illegal Blitzer zum zwecke der Bereicherung aufzustellen? Blitzer dürfen doch ausschließlich nur für den zweck der Verkehrssicherheit aufgestellt werden??? @ Vorne : du kannst mich da sicher korrigieren ...)


    So und nun drücke ich Sandra weiter die daumen ... Kamera kaputt, Bild fehlerhaft, versehentlich im Müll gelandet usw. ;)

  • Sie kann durchaus hoffen. Von meinen (geschätzten) 20 Mal geblitzt worden war wenigstens einmal irgendwas kaputt. War vor 10 Jahren an Pfingsten, eine Rotlichtblitzampel hatte mich erwischt, aber volle Lotte, hatte gepennt... :rolleyes:
    Aber da kam nie was. Glück gehabt, der Lappen wäre (wieder mal) weg gewesen.


  • Hey Sandra. ;)


    Kannst ruhig sagen, dass ich das gewesen bin.
    Ich fahre mit meinem LKW auch mehrmals diese Strecke in der Woche und nach deiner Beschreibung nach kann es eigendlich nur der Abschnitt auf der A45 zwischen der Abfahrt Hohensyburg und dem Westhofenerkreuz gewesen sein.
    Da dort die Autobahn sehr abschüssig ist, gilt dort ein Tempolimit von 60km/h für LKW's und 100km/h für PKW's


    Aber wie es bereits schon geschrieben worden ist, warte auf den Busgeldbescheid.


    Und dann mach dir (vielleicht) nen Kopp. :genau:


    Herzliche Grüße, Yogi





    Ach ja, ganz zum Schluß noch einen Tipp, wie Du ihn Dir erhofft hast, auch wenn ich nicht denke, dass das auf die von Dir geschilderte Stelle zutrifft: es gibt eine Verordnung(?) die regelt, wieviel Raum zwischen einem ersten Schild zur Geschwindigkeitdbegrenzung und einem Blitzer liegen müssen. Das kannst Du vor Ort ja mal nachmessen.


    Ach ja, ganz zum Schluß noch einen Tipp, wie Du ihn Dir erhofft hast, auch wenn ich nicht denke, dass das auf die von Dir geschilderte Stelle zutrifft: es gibt eine Verordnung(?) die regelt, wieviel Raum zwischen einem ersten Schild zur Geschwindigkeitdbegrenzung und einem Blitzer liegen müssen. Das kannst Du vor Ort ja mal nachmessen.


    Hallo Urs. ;)


    Als Gentlemen, der du ja bist, wirst du Sandra doch bestimmt behilflich sein beim Ausmessen auf der Autobahn. :right:


    Auch dir einen lieben Gruß.


  • Hallo Urs. ;)


    Als Gentlemen, der du ja bist, wirst du Sandra doch bestimmt behilflich sein beim Ausmessen auf der Autobahn. :right:


    Auch dir einen lieben Gruß.



    *smile*
    Seeeehr gute Idee :thumbup: Danke Frank :kuss:

  • ...........dann würde ich dir den Lappen abnehmen, am besten für immer !

    Ich bin wohl so ca 160 kmh gefahren. Ich meinte in dem Augenblick in dem ich geblitzt wurde ein Schild mit 60 gesehen zu haben und versuchte noch abzubremsen, aber schon blitze es... :(
    Somit hätte ich dann wohl so um die 100 Sachen zu viel draufgehabt ;(
    Eine ganz dumme Sache, da ich rund 47 km von meinem Wohnort arbeite und dadurch schon auf meinen Führerschein angewiesen bin....

    Wenn du so schnell an einem Schild vorbeigerauscht bist, dass du noch nichteinmal weißt ob die Geschwindikeitsbegrenzung für PKW oder LKW galt, hanz ehrlich...............dann biste unfähig ein Auto zu führen......!!!
    Steh doch einach eher auf, dann musste auch keine Begrenzung überschreiten.
    Durch solche bekloppten Autofahrer passieren doch einfach zu viele Unfälle, drängeln, drängeln - hauptsache zuerst am Ziel und an der nächsten Baustelle oder Ampel (auf Autobahnen eher selten) sieht man(n) sich eh wieder.


    Mein Tipp, auch wenn du ihn nicht hören willst:


    Geh zu Fuss, da tust du den anderen (umsichtigen) Autofahrern echt einen gefallen :!:

  • Na toll, Raoul, jemand hatte sich doch eben für uns alle darauf geeinigt, dass hier jeder mindestens manchmal zu schnell fährt. Ich stelle mal die Frage dezent in den Raum, ab wann es destruktiv wird, eine Frage konstruktiv zu beantworten. Ab einer Ordnungswidrigkeit vor deren Sanktionierung man sich entziehen will? Oder muss schon ein geplanter Bombenanschlag her?
    Ein geteiltes Echo war jedenfalls auch in einem Land ständig vom bösen Staat gegängelter Autofahrer zu erwarten.
    Ende der Predigt.


    Aus Erfahrung kann ich übrigens sagen, dass noch keinen so entspannt gesehen hab wenn er sich auf ein Fahrrad setzen darf, wie Urs. Frustriert geht ganz anders.


    Geschwindigkeitsbegrenzungen sind jedenfalls dort einzuhalten, wo das Schild steht, hat man mir mal in der Fahrschule erzählt.

  • das ist ja mal eine lustige Geschichte. Magst Du sie mal durch [offizielle] Quellen belegen, bitte?!? TIA :)
    Ich halte es aus einem einfachen Grund für ausgeschlossen: Wenn es so wäre, könnte ich durch die Republik rasen als gäb's kein morgen und wenn ich einen Blitzer sehe, muß ich nur tüchtig genug auf die Bremse drücken - oder auf's Gas - und alles wird gut. Dass ich mit der unverhofften Bremserei Auffahrunfälle en masse produziere, ist ja dann das Problem der Auffahrenden....
    Angsichts dieser Zweifel, kannst du hoffentlich verstehen, dass ich das gerne belegt hätte.

    Hallo Urs,


    gerne beantworte ich Deine Frage.
    Ja, ich habe ein gewisses Hintergrundwissen. :genau:
    Für alle Zweifler und Betroffene sei hier aber nur mal die Seite http://www.radarfalle.de zu erwähnen.
    Da kann sich jeder über aktuelle Überwachungstechnik, Funktionsweise und deren rechtlicher Gesetzeslage schlau machen.
    Zur Problematik der Annulierung bei der mobilen Überwachung (per Radar) ein Zitat aus dem Punkt "Recht und Technik":


    Funktionsweise


    Bei Geschwindigkeitsmessungen mittels Radar wird auf den sogenannten Dopplereffekt zurückgegriffen.
    Der Effekt ist nach dem österreichischen Physiker und Mathematiker Christian Doppler benannt.


    Über
    eine Antenne am Messgerät wird zur Geschwindigkeitsbestimmung ein
    räumlich eng gebündelter Radarstrahl mit konstante Frequenz
    ausgestrahlt. Dies geschieht je nach Gerät in unterschiedlichen
    Frequenzbereichen und in einem genau bestimmten Winkel zur Fahrbahn.


    Passiert
    ein Fahrzeug den Bereich der Radarabstrahlung so wird dieser zum Teil
    zum Messgerät reflektiert, von diesem empfangen und ausgewertet.
    Dies
    geschieht dadurch, daß sich die Frequenz durch die Bewegung des
    gemessenen Fahrzeuges in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit
    verschiebt. Aufgrund dieser Frequenzverschiebung kann nunmehr die
    Geschwindigkeit des Fahrzeuges errechnet werden.


    Im Anschluß
    daran erfolgt eine Kontrollmessung nach dem gleichen Prinzip. Diese wird
    sodann mit der ersten Messung verglichen. Sollte es dabei zu einer
    Abweichung kommen, so wird die gesamte Messung annulliert. Stimmen die
    Messwerte überein und hat das gemessene Fahrzeug die zuvor eingestellte
    Auslöseschwelle überschritten, wird ein Foto ausgelöst. Anschließend
    werden die ermittelten Werte in das Foto eingespiegelt.


    Nachdem das Fahrzeug den Messbereich verlassen hat, ist das Gerät für eine neue Messung bereit.


    Die
    Messungen finden dabei überwiegend aus dem Heck des Messfahrzeuges
    statt. Allerdings können diese auch so eingerichtet werden, dass die
    Messung aus der Seitenscheibe erfolgt oder das Messgerät wird aus dem
    Fahrzeug ausgebaut und und auf einem Stativ vom Fahrbahnrand aus
    betrieben.



    Die Geschwindigkeitsunterschiede entstehen dabei nicht nur durch "Gefahrenbremsungen" beim Erkennen einer Radarfalle, sondern auch durch allgemeines Ausrollen - lassen oder eben durch kräftiges Beschleunigen.
    Dies ist aber die Ausnahmme, denn der umsichtige Kraftfahrer fährt ja eine spritsparende konstante Geschwindigkeit oder hat seinenTempomaten drin.


    Zur Problematik der Messstelle hinter einer Geschwindigkeitsreduzierung per VK - Schild sei zu sagen, dass es bestimmte Erlasse gibt, nach denen frühestmöglich die Geschwindigkeit überwacht werden darf. :stop:

    Quelle hier ebenfalls o.g. Internetseite, dazu 2 Beispiele:



    Bundesland Bayern

    Titel der Richtlinie/Datum/


    Fundstelle
    Richtlinien für die polizeiliche
    Verkehrsüberwachung; Bekanntmachung des BStMI v. 17.7.1979 (MABl. S
    451), letzte Änderung v. 3.5.1995 (MABl. S 485)



    Geltung für


    - Polizei


    - Straßenverkehrsbehörde?


    Ja, allgemeiner Vollzugsdienst


    Nein



    Auswahl der Meßstellen:


    - Kriterien


    - Begriffsbestimmungen
    - Unfallschwerpunkte = Stellen, an
    denen sich häufig Unfälle ereignet haben


    - Gefahrenschwerpunkte = Stellen, an denen nach örtlichen Umständen
    eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Unfälle besteht (z.B.
    Schule, Kindergarten, Altenheim)



    Zeitliche Vorgaben
    Nein, Ermessenssache



    Entfernung zur Geschw.-Beschränkung
    min. 200 m



    Unterschreitungen hierzu
    - min. 100 m bei Geschw.-Trichtern


    - bei Unfall- und Gefahrenschwerpunkten


    - bes. Verkehrsverhältnisse am Beginn oder Ende einer geschl. Ortschaft





    Bundesland Niedersachsen:







    [old]http://www.radarfalle.de/images/transparent_pixel.gif[/old]











    Titel der Richtlinie/Datum/


    Fundstelle
    Richtlinie für die Verkehrsüberwachung
    durch die Polizei: Nds.MBl Nr. 33/1980 S. 781ff., Nr. 44/1994 S. 1555ff.



    Geltung für


    - Polizei


    - Straßenverkehrsbehörde?


    Ja


    Ja



    Auswahl der Meßstellen:


    - Kriterien


    - Begriffsbestimmungen
    Insb. an Unfallbrennpunkten, d.h., wo
    sich häufig Unfälle ereignen, und an Gefahrenpunkten, d.h., wo
    Unfälle zu erwarten sind



    Zeitliche Vorgaben
    Nein



    Entfernung zur Geschw.-Beschränkung
    min. 150 m



    Unterschreitungen hierzu
    Unterschreitung in begründeten
    Fällen (z.B. Gefahrenstellen; Gefahrenzeichen; Geschwindigkeitstrichter)



    Grundsätzlich ist der Geltungsbereich einer Geschwindigkeitsbegrenzung (Z. 274) ab Standort des Schildes, es sei denn, dass ein Zusatzschild (Zeitbegrenzung oder bestimmte Entfernung) hier anderes bestimmt. Auch auf der BAB ist niemals nach einem freien Bereich urplötzlich ein 80er oder 60er Schild. Hier müssen ähnlich einer Baustelle, "Geschwindigkeitstrichter" eingerichtet werden und die neue Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig angekündigt werden.
    Dem Kraftfahrer muss lt. aktueller Rechtssprechung auch Zeit und Weg bleiben, sich auf die angeordnete Höchstgeschwindigkeit einzustellen / anzupassen. Daher sind "Radarfallen" oder "Starenkästen" frühestens 150 - 200 m hinter dem VK-Schild oder Ortseingangsschild.
    Ausnahmen sind nur bei Unfallschwer- oder Gefahrenpunken möglich.



    Allzeit unfallfreie Fahrt wünscht Dir Urs und allen Anderen


    Frank



  • auch wenn mein Auto nicht zwingend so aussieht und ich manchmal schiss habe das es auseinander fällt wenn ich aufs Gas trete oder ich habe das Gefühl das ich eben durch das Bodenblech trete.
    Und auch nur da wo es erlaubt ist und ich niemanden anderen gefährde.

    Na toll, Raoul, jemand hatte sich doch eben für uns alle darauf geeinigt, dass hier jeder mindestens manchmal zu schnell fährt.
    Geschwindigkeitsbegrenzungen sind jedenfalls dort einzuhalten, wo das Schild steht, hat man mir mal in der Fahrschule erzählt.

    Leider hat uns die Fredstarterin nicht mitgeteilt ob sie in einer Baustelle geblitzt wurde, sollte das der Fall sein fällt die Strafe ohnehin höher aus.
    Und ganz besonders schlimm, stell dir mal folgendes vor:


    Du sitzt in einem kleinem Auto hinten auf der Rückbank. Ihr fahrt ebenfalls auf der Autobahn in einer Baustelle hinein.
    Hinter euch kommt ein BMW (laut Aussagen von anderen Fahren mit mind. ca 170 km/ h) angeschossen und fährt ungebremst in euch rein.
    Du liegst 4 Wochen im Krankenhaus und 2 deiner Mitfahrer ebenfalls - nur der Beifahrer wurde durch die Wucht des Aufpralls so ungüstig im Auto eingeklemmt das er an der Unfallstelle verstarb.
    Der Unfallverurscher hatte einen so guten Anwalt das er "glimpflich" davon gekommen ist - 6 Monate Fahrverbot und sonst nix - und du bist traumatisiert für dein ganzes Leben.
    Das findest du sicher nicht so schön, schon garnicht weil es ein Freund war mit dem du 27 Jahre deines Lebens geteilt hast.
    Und mir ist genau das passiert und ich habe keinerlei Verständniss wenn "heizer" meinten sie wären Rambo auf der Autobahn - sei es ne Frau oder ein Kerl.


    Ich persönlich hoffe das schlimmste für die Puppe die hier den Fred gestartet hat, soll sie mal ruhuig ne Weile zu Fuss gehen, ist auch besser für die Umwelt und jeder Gang macht schlank :thumbup:

  • Aber wie es bereits schon geschrieben worden ist, warte auf den Busgeldbescheid.


    Na Yogi, wenn das mal kein Freudscher war ... ^^

  • was mich bei solchen debatten , die ja gern auch im realen leben geführt werden , immer irritiert ist die tatsache das augenscheinlich seltenst der fahrer schuld ist wenn er bei einem verkehrsdelikt erwischt wir...mal isses die böse ampel die einfach rot war...mal eine blitzanlage an ner stelle mit ner für uns unsinnigen geschwindigkeitsbegrenzung ...
    alles is immer abzocke...da wir ja quasi genötigt werden uns fehl zu verhalten möchten wir dafür natürlich möglichst keine konsequenz.


    und auch wenn hier jeder schonmal die regeln gebrochen haben mag...wenn einer dabei erwischt wird können wir das schlecht als argument für ihn verwenden.

  • Erst mal SORRY an Patrick und "Hüsch" für die falsche Zuordnung der Zitate! sie waren halt ineinandergeschachtelt, ich hab sie auseinandergerupft und mich prompt für die falschen 50% Wahrscheinlichkeit "entschieden" :-((( Sorry!




    Bei Geschwindigkeitsmessungen mittels Radar wird auf den sogenannten Dopplereffekt zurückgegriffen.



    hey, das hab ich schon mal gehört.... da war was ;)






    Hammer! Du siehst mich auf jeden Fall sehr beeindruckt!
    Ich danke Dir!
    Und: Ja, für mich bedeutet das jetzt, dass ich in Zukunft immer *voll* abbremse, wenn ich einen Blitzer sehe und vorher nicht aufgepaßt habe, was bei mir recht häufig vorkommt .... leider ....
    Wobei mir da schlagartig der Unfall einfällt, der letztes Jahr Dezember(?) auf der A5 zwischen KA und HD unter einer dieser relativ neuen LKW-Maut-Scann-Brücken passiert war. Das muß - mal wieder - jemand für eine Blitzer-Brücke gehalten haben .... Auf jeden Fall hat's amtlich gekracht. Vier oder fünf Autos Totalschaden, zwei davon ausgebrannt.


    Memo: wenn Blitzer, voll in die Eisen und in den Rückspiegel schauen!




    Die Geschwindigkeitsunterschiede entstehen dabei nicht nur durch "Gefahrenbremsungen" beim Erkennen einer Radarfalle, sondern auch durch allgemeines Ausrollen - lassen oder eben durch kräftiges Beschleunigen.


    oh, das scheint mir eine gewagte These zu sein, gerade bei Gefällestrecken - und da wird ja gerne geblitzt - ist da keine Geschwindigkeitsabnahme feststellbar.
    Ich bleib dabei: beim nächsten mal brenn' ich für 20 EUR Gummi auf die Straße ;) .... jahaaa, ich wahaaiiiss, ABS und so, aber der Spruch is' so nett ;)



    Entfernung zur Geschw.-Beschränkung
    min. 200 m


    ha da sind sie ja wieder die "200 m".
    Und dann ist das auch noch Ländersache. Na janz dufte :-(((



    Allzeit unfallfreie Fahrt wünscht Dir Urs und allen Anderen


    Frank


    Danke!
    Und Danke für die Recherche! (... auch wenn die Quellen keine "hochoffiziellen" waren ;)


    Ich denk an Dich beim nächsten "Fototermin" ;)


    g'n8


    Urs

  • Ich habe da auch ein aktuelle Foto von Urs beizusteuern, leider kann ich es hier nich hinein kopieren.
    Nicht nur der Tankwart, auch der Reifenhändler ist sein bester Freund... :so nicht:


    http://www.internetwache.brand…/media.php/140/M17000.jpg

    ganz schlechte Fälschung, das!
    (ich auf der mittleren Spur .... davon träumst Du... links ist die Spur der Gewinner)


    OK, weil alle Mädels sowieso schon längst drauf warten, ein Dokument aus vergangenen Tage über Urs aka vorne:


    [media]Ak9P7_Lw-fc[/media]


    wird ja doch noch lustig, der thread
    so mit Abladeplatz für Chauvi-Müll und so


    sehr schön!


    weitermachen! ;)



  • ...........dann würde ich dir den Lappen abnehmen, am besten für immer ![...]
    Wenn du so schnell an einem Schild vorbeigerauscht bist, dass du noch nichteinmal weißt ob die Geschwindikeitsbegrenzung für PKW oder LKW galt, hanz ehrlich...............dann biste unfähig ein Auto zu führen......!!!
    Steh doch einach eher auf, dann musste auch keine Begrenzung überschreiten.
    Durch solche bekloppten Autofahrer passieren doch einfach zu viele Unfälle, drängeln, drängeln - hauptsache zuerst am Ziel und an der nächsten Baustelle oder Ampel (auf Autobahnen eher selten) sieht man(n) sich eh wieder.


    Mein Tipp, auch wenn du ihn nicht hören willst:


    Geh zu Fuss, da tust du den anderen (umsichtigen) Autofahrern echt einen gefallen :!:


    Achtest Du immer auf jedes Schild am Fahrbahnrand? Okay, gewisse Schilder zumindest sollte man beachten, das steht außer Frage, aber es kommt vor, dass man eines mal übersieht oder erst aus dem Augenwinkel heraus wahrnimmt. Mit Unfähigkeit, ein Auto zu führen hatt dies jedoch rein gar nix zu tun.


    Auch war nie davon die Rede von riskanter Fahrweise, Drängelei oder Raserei. Raserei fängt für mich da an, wo durch eine unangepasste Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer einem unnötigen Risiko ausgesetzt werden. Ob sie nun unangepasst war, ist nicht zu beurteilen, wir kennen die Verkehrssituation zur fraglichen Zeit nicht.


    Nunja, ob nun Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Pech: Es schützt vor Strafe nicht. Goldregen wird sich schon ihre Gedanken dazu und auch zu ihrer Fahrweise machen, eine entsprechende Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt.


    Was mir hier im Thread nicht gefällt ist der Ton. Man kann auch einen vernünftigen Umgang miteinander pflegen. Man muss sich nicht gegenseitig anpöbeln, beschimpfen und beleidigen.


    LG Hüsch

    2 Mal editiert, zuletzt von Hüsch ()

  • Vielen Dank Simon!



    Die Fahrsituation war folgende:
    Donnerstag Morgen, Feiertag, ca 9.30 Uhr
    fast freie Autobahn mit wenigen Autos
    3 spurig
    keine Baustelle
    einfach eine Geschindigkeitsbegrenzung aufgrund eines Gefälles



    Ich habe auch zu keiner Zeit geschrieben dass ich mich "unschuldig" oder so fühle...
    Ich hatte einfach um Infos gebeten da ich bisher keinem Verkehrsverstoß erlegen war

  • Hallo Sandra,


    mein Anwalt rät IMMER gegen ein Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen,man sollter immer mit Fehlern von den Beamten erhoffen in Bezug verjährungsfrist etc..So wie es mir passierte,hab Einspruch eingelegt aber nichts erreicht.Doch beim nächsten Punktestand Nachfrage bemerkte ich die haben die Punkte vergessen einzutragen.Haha,mal wieder glück gehabt. :D


    Eine Rechtschutzversicherung kann ich Dir nur empfehlen,ich bin beim adac-Mitglied inkl. Rechtschutz kostet nur ca.75,- im Jahr. :thumbup:


    Ein 1Monat-Fahrverbot habe ich mal mit doppeltes bußgeld entgehen können,allerdings bin ich Berufskraftfahrer.


    Kritik für dieses Thema hab ich überhaupt kein Verständnis!Von wegen hol dein Fahrrad schonmal raus,ein NOGO für mich! :thumbdown:
    Es wird hier von der Themenautorin um Hilfe bzw. unterstützung gebeten und nicht um Kritik einzukassieren.


    Wünsche Dir viel Erfolg ,falls Du nen guten Anwalt brauchst,ich kenne mehrere.


    Gruß J. Bond ;)

  • Tja, ob du es glaubst oder nicht (was mir im Grunde genommen auch völlig
    Latte ist), ich brache mein Auto auch für meinen Job und ohne Auto
    müsste ich mit dem Rad fahren worauf ich aber echt keine Nerven habe -
    mal abgesehen vom Regen oder Schnee im Winter.

    Eine ganz dumme Sache, da ich rund 47 km von meinem Wohnort arbeite und dadurch schon auf meinen Führerschein angewiesen bin....

    Achtest Du immer auf jedes Schild am Fahrbahnrand? Okay, gewisse Schilder zumindest sollte man beachten, das steht außer Frage, aber es kommt vor, dass man eines mal übersieht oder erst aus dem Augenwinkel heraus wahrnimmt. Mit Unfähigkeit, ein Auto zu führen hatt dies jedoch rein gar nix zu tun.Auch war nie davon die Rede von riskanter Fahrweise, Drängelei oder Raserei. Raserei fängt für mich da an, wo durch eine unangepasste Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer einem unnötigen Risiko ausgesetzt werden. Man muss sich nicht gegenseitig anpöbeln, beschimpfen und beleidigen.

    Mein Lappen hat damals nur 1200,- DM gekostet und ich fahre seit dem 30.12.91 unfallfrei Auto und alles ohne Punkte. Ich bin täglich viele hundert KM auf Deutschlands Straßen und auch Autobahnen unterwegs und kann mir echt nicht vorstellen, dass dort nicht nur ein Schild gestanden haben kann.
    Wer dann meint er könnte durchaus ein Schild übersehen, dem kann ich echt nur raten nocheinmal zur Fahrschule zu gehen, sich eine Brille zu kaufen (Kontaktlinsen würden sicher auch gehen) oder einfach das Handy aus der Hand zu legen - nicht umsonst wird Deutschland auch Schilderwald genannt.
    Demnach kann ich mich leider nicht deiner Schlussfolgerung anschließen, daß Raserei dort anfängt wo durch eine unangepasste Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer einem unnötigen Risiko ausgesetzt werden - meinst du wirklich die Schilder stehen da umsonst........???
    Wenn ich hier beleidigen wollen würde, dann würde das anders aussehen :D

    Kritik für dieses Thema hab ich überhaupt kein Verständnis! Von wegen hol dein Fahrrad schonmal raus,ein NOGO für mich! :thumbdown:Es wird hier von der Themenautorin um Hilfe bzw. unterstützung gebeten und nicht um Kritik einzukassieren.

    Na super, was erwartet sie denn wenn sie so eine Frage stellt ?
    Wir sind hier in einem Forum, dass da nicht jeder der gleichen Meinung ist dürfte doch wohl jedem klar sein.
    Und weil wir hier nicht in einem Jammerlappen Forum sind, gehen die Meinungen nun mal auch (weit) auseinander.
    Aber ich gehe mal davon aus das du nicht mich meintest, denn ich habe ihr ja meine Hilfe und Unterstützung angeboten, indem ich ihr geraten habe den Lappen lieber abzugeben und doch mit dem Rad zu fahren.


    Ein nett gemeinter Ra(d)t........... :P

  • Hallo Sandra,
    dumme Sache die uns allen täglich passieren kann und den meisten auch schon passiert ist !
    Habe mich mit nem Sportkollegen unterhalten, der meinte das wenn es zu nem Fahrverbot kommt, man dieses mit einem vernünftigen Richter auch in die Urlaubszeit legen könnte, was die Auswirkungen ein wenig mildern würde !
    Toi,toi,toi !
    Ansonsten nimmste die stets hilfsbereiten GLer in Anspruch !?
    :D
    L.G. Klaus
    Auf den Schreck solltest du dir beim nächsten GL-Event ordentlich ein gönnen ! Mußte aber mittm ÖPNV un terwegs sein sonst gibbet richtig Probleme !
    ;) Hermann van Veen "weg da"


  • *lach*


    Danke Klaus, das werde ich dann am kommenden Samstag in Lippstadt tun...da muss Flori dann herhalten! ;)
    Und keine Sorge - ich fahre zwar mit dem Auto hin, aber werde dort nächtigen und erst nächsten Tag wieder in nüchternem Zustand heimfahren! ;)

  • Hey Raoul.


    Für welches Event hast du dich denn hier angemeldet :kopfkratz:

    Dafür das der Lappen wegkommt - dann gibt es eine Fussgängerparty 8)

  • Huhu,


    also - meine Erfahrungen als staatlich anerkannte Pistensau lauten wie folgt:


    Ein Mal geblitzt (A45 bei Herborn) mit 60 zu viel. 4 Wochen Fahrverbot, die man sich als Ersttäter innerhalb eines Jahre dahin legen kann, wo sie am wenigsten stören (müssen aber am Stück sein). Ich habe sie damals über die Donnerstags-Feiertage und Pfingsten gelegt. Hab 3 Wochen Urlaub genommen und die eine Woche haben mich meine lieben Kollegen geholt und gebracht (lag bei einigen auf dem Weg), Privatfahrten mit dem Rad und fertig. 4 Wochen sitzt man auf einer Arschbacke ab. Im Ernst. Kein Grund zur Panik :thumbup:


    Zweites Mal geblitzt - in der Stadt mit paarundachtzig statt 50 ... Bild grottenschlecht - da hätte mich meine eigene Mutter nicht erkannt - der Polizist meinte "das sind sie doch garnicht, wer fährt denn sonst noch das Auto?" - darauf ich "nur Familienmitglieder" (damit musste ich nichts Näheres sagen) - Ermittlungen wurden eingestellt, Fahrtenbuch (was das Schlimmste gewesen wäre, was hätte passieren können) wurde nicht auferlegt. Glück gehabt.


    Also. Alles nicht so schlimm. Mach Dich nicht fertig, bevor Du nicht den Bescheid hast. Vielleicht hat der Blitzer auch nicht funktioniert - vielleicht war grade einer neben Dir (dann ist die Messung ungültig) etc. etc.


    Nicht wegen ungelegter Eier verrückt machen.


    Alles wird gut :thumbup:


    Tania


    P.S. - das Du als Härtefall duchgehst, kannste vergessen - dafür müßtest Du schon der einzige Mensch auf der Welt sein, der irgendeinen mehrfach Schwerstbehinderten o.Ä. von A nach B kutschieren kann. Oder selbst schwerbehindert oder sowas ... das greift nur in Extremsituationen.

  • Hallo Sandra...
    ich kann dich sehr gut verstehen..denn mir ist vorkurzem dasselbe passiert....zwar nicht auf der Autobahn aber ausserhalb einer ortschaft wo 70 war, haben sie mich mit 117 geblitzt..... :( das resultat 3 punkte 160 € und 4 wochen fahrverbot :( da ich aber wie du alleinerziehend bin und auf den führerschein angewiesen bin ,auch beruflich,und auch noch nie aufgefallen bin,habe ich einen erlass alles ohne richter und anwalt bekommen....allerdings kostet mich der spass 150 € mehr also gesamt 330 € :( ich bin schon bevor der bussgeldbescheid kam, zum zuständigen amt gegangen hab mein leid geklagt,musste dann vom arbeitgeber eine bescheinigung vorlegen, das es auch wirklich so ist,wie ich es geschildert habe und dann wurde das sofort festgelegt...nun muss ich das ganze in mtl raten abzahlen .. :( aber immerhin noch besser wie 4 wochen ohne führerschein...also ..wart nich bis der bescheid kommt ..geh vorher hin...hab dazu auch einen befreundeten polizisten gefragt ,der mir dazu geraten hat...is zwar leid geld..aber es geht nun mal nicht anders... :( wünsche dir das alles glatt läuft...
    lg claudia

  • Also bei manchen Kommentaren komme ich dann doch ins Grübeln. Da fährt wer ein nach eigenen Angaben nicht verkehrstaugliches Fahrzeug, verlangt aber von anderen, die mal ein Schild übersehen, den Führerschein abzugeben. Unfassbar...


    Radfahren ist eine tolle Sache, mache ich fast jeden Tag, auch bei Eis und Schnee. Wird aber dann schwierig, wenn man den Nachwuchs befördern muss und dazu noch einkauft. Als Single aber wirklich eine Alternative zum Stadtverkehr, weil meist schneller als mit jedem anderen Verkehrsmittel, besonders bei Eis und Schnee ;)


    Ansonsten, Sandra, einfach mal schauen,was kommt und darauf dann reagieren. Wenn nichts kommt, Glück gehabt, wenn was kommt, dann ist das eben so. Auf jeden Fall hast du was gelernt, was vielleicht hilft.


    Ärgerlich ist sowieso, dass alles so unendlich reglementiert ist, weil viel zu viele Menschen einfach zu egoistisch und zu blöd sind, um auf andere Rücksicht zu nehmen. Das gilt nicht nur im Straßenverkehr.

  • Ich wurde mal vor ner Schule rausgewunken ... war aber ne Bundesstrasse - 60 oder 70 erlaubt ... hatte +10 drauf. Der Polizist hat mich dann zugelabbert von wg. Sicherheit der Schüler - die können ja ganz unverhofft von der Schule über die Strasse rennen blablalbalblablablablab ... es kam immer wieder Schüler, Schule - der hatte KEINE anderen Argumente.... und nun der Witz: Wir befanden uns mitten in den Sommerferien und hatten schon nach 17 Uhr ............. das einzige was ich da nur noch gesagt habe: Schicken sie es mir nach hause - sie sollten lieber kein Bargeld bekommen ....



    bisher habe ich hier ja nur interessiert mitgelesen, aber an dieser stelle gebe ich dann als mutter gerne mal einen gedankenanstoß. es gibt heute nur noch wenig schulen oder kindergärten, die mittags ihren betrieb einstellen. fast alle haben eine über mittag betreuung, die weit in den nachmittag hineinreicht. anschließend sind die turnhallen der schulen eigentlich nahtlos mit sportvereinen belegt.....die auch widerum kinder besuchen. und ja.....auch in den schulferien gibt es mitlerweile betreuungsangebote für die kinder. außerdem werden viele schulhöfe den kindern auch in den ferien als spielfläche zugänglich gemacht. von daher solltest du dir vielleicht weniger einen kopf darüber machen, ob ein geschwindigkeitsgebot oder eine geschwindigkeitsmessung an der stelle und um die zeit gerade sinn machen, als darum, die vorgeschriebene geschwindigkeit einfach einzuhalten !


    wenn ich so lese, wie viele punkte du so sammelst und mit welcher lässigkeit du hier darüber schreibst, frage ich mich tatsächlich ob du geeignet bist ein KFZ zu führen *kofschüttel*......scheint ja bei dir nix mit "mal zu schnell gewesen" zu tun zu haben, sondern eher die regel. die strafen sind ja scheinbar noch zu gering um dir wirklich weh zu tun.


    und wie es oben schon jemand schrieb: schuld sind immer die anderen, schuldeingeständnisse mangelware.....und immer schön versuchen sich vor jeder strafe (die man ja eigentlich verdient hat) zu drücken....und das mit allen mitteln. wie wir lesen können stehst du aber ja mit dieser einstellung nicht alleine da.


    hat für mich auch was mit der wertevermittlung dieser gesellschaft zu tun. traurig ist das.


  • Kritik für dieses Thema hab ich überhaupt kein Verständnis!Von wegen hol dein Fahrrad schonmal raus,ein NOGO für mich! :thumbdown:


    LOL, das ist ja dann eine Patt-Situation zwischen uns. Ich find's ein no-go, sich von einem Gegenstand komplett abhängig zu machen und keinen Plan B zu haben, wenn Plan A plötzlich versagt, und Du findest den Hinweis auf's Radfahren komplett daneben.
    Bei meiner Ablehnung steckt die Begründung ja schon mit drin - eben die selbst gewählte Abhängigkeit - und wie ist das mit Deiner Ablehnung des Velos? Magst Du die noch nachliefern, bitte, bitte?!?! Ich würd mich sehr freuen :)


    Es wird hier von der Themenautorin um Hilfe bzw. unterstützung gebeten und nicht um Kritik einzukassieren.


    Der Hinweis auf das Fahrrad *war* die Hilfe!
    Das ist ja das Schlimme, dass meine guten Ratschläge diesbezüglich immer als Provokation aufgefaßt werden. Nein! Das war ernst gemeint! Und Sandra hat das - glaube ich - auch genau so verstanden.
    Und dass es bei Dir abperlt liegt wohl an ....


    allerdings bin ich Berufskraftfahrer.


    ... und da geht muskelkraftbetriebene Mobilität gegen die Ehre oder wie muß ich mir das vorstellen?


    Radfahren ist eine tolle Sache, mache ich fast jeden Tag, auch bei Eis und Schnee.
    (...)
    weil meist schneller als mit jedem anderen Verkehrsmittel, besonders bei Eis und Schnee ;)


    jau! mein Reden! ich liebe es, im Winter mit Spikes durch die Gegend zu heizen. Und auch das Phänomen, beim ersten Schnee des Winters pünktlich auf der Arbeit zu sein während die Dosenkutscher mit einem gottergebenen Achselzucken mit 20 - 30 Minuten Verspätung eintrudeln ....


    Wird aber dann schwierig, wenn man den Nachwuchs befördern muss und dazu noch einkauft. Als Single aber wirklich eine Alternative zum Stadtverkehr,

    och nööö, Du bist also auch einer von denen, die die Kurzen mit der Begründungn mit dem Auto zum Kindergarten bringen, weil es zu Fuß / mit dem Velo ja so gefährlich sei ... wegen der vielen Autos :-(((


    ... ach ja, zum Thema Transport / Einkaufen etc.: mit einem "Long John"



    ist der Einkauf schneller erledigt als mit einem Auto, wetten? Den Zeitgewinn beim Supermarkt und zuhause nicht vergessen: immer ein Parkplatz *direkt* vor der Tür :)


    na ja und bim Kindertransport muß schon ein Bulli ran und hier mithalten zu können:



    Grüße!


    Urs


    .... schöner thread hier :)

  • Der Hinweis auf das Fahrrad *war* die Hilfe!
    Das ist ja das Schlimme, dass meine guten Ratschläge diesbezüglich immer als Provokation aufgefaßt werden. Nein! Das war ernst gemeint! Und Sandra hat das - glaube ich - auch genau so verstanden.
    Und dass es bei Dir abperlt liegt wohl an ....


    Zitat von »DanielCraig«
    allerdings bin ich Berufskraftfahrer.


    ... und da geht muskelkraftbetriebene Mobilität gegen die Ehre oder wie muß ich mir das vorstellen?



    Hey Urs!
    Hast du ein Problem mit diese Berufsgruppe?
    Oder warum zitierst du grad dieses?

  • "Konfuzius sagt:
    Wenn du es besonders eilig hast, geh langsam."


    Hier stimmt was nicht :)


    Müsste es für dich nicht heißen:
    Wenn du es besonders eilig hast, fahr langsam.


    ?

  • Hast du ein Problem mit diese Berufsgruppe?


    ha wa! Bei meiner letzten Anstellung wurde ich zu einem großen Teil fürs Autofahren bezahlt ...
    Ich find Autofahren bisweilen ganz nett, etwa wenn die Strecke weit, das Wetter schlecht und die Soundanlage an Bord gut ist. Dann noch eine randvolle Thermoskanne Tee und eine Kiste voller Zappa-CDs .... doch das hat was.
    Ich verstehe nur nicht, warum Bürgermeister / Räte ihre Städte öffnen für diese lauten und gefährlichen Stinkedinger :-(((
    (ja ich weiß, die Entwicklung kam schleichend und jetzt wird abgewählt, wer raus will aus der Nummer)

    Zitat

    Oder warum zitierst du grad dieses?


    Na ja weil »DanielCraig« superemotional auf meinen Vorschlag, Fahrrad zu fahren, reagiert hat. Und weil ich halt ungeduldig bin und mir schon so meine Gedanken mache, noch bevor er antwortet (ich hoffe, er tut's noch)
    Vielleicht täusche ich mich ja auch und er kommt mit einer ganz anderen Erklärung um die Ecke.


    ich bin gespannt :)


    Urs

  • Also bei manchen Kommentaren komme ich dann doch ins Grübeln. Da fährt wer ein nach eigenen Angaben nicht verkehrstaugliches Fahrzeug, verlangt aber von anderen, die mal ein Schild übersehen, den Führerschein abzugeben. Unfassbar...

    wen könnte er wohl meinen :?:

  • "Konfuzius sagt:
    Wenn du es besonders eilig hast, geh langsam."


    Hier stimmt was nicht :)


    Müsste es für dich nicht heißen:
    Wenn du es besonders eilig hast, fahr langsam.?


    Als Konfuzius das gesagt hat, gabs aber auch noch keine LKW's, sondern nur Ochsenkarren :D


    Aber sonst hast du absolut Recht.
    Und oft erinnere ich mich daran und nehme den Fuß vom Gas, wenn ich mich dabei ertappe wie ich viel zu schnell über Land- und Bundesstraßen fahre.
    Bin mit meinem LKW bis jetzt aber auch noch nicht geblitzt worden und mir ist auch durchaus bewusst dass ich mit einem Gefährt unterwegs bin das, obwohl es zum größten Teil langsamer als ein PKW ist, tödlicher ist als andere Fahrzeuge.


    Als Konfuzius das gesagt hat, gabs aber auch noch keine LKW's sondern nur Ochsenkarren




    Ich verstehe nur nicht, warum Bürgermeister / Räte ihre Städte öffnen für diese lauten und gefährlichen Stinkedinger :-(((
    (ja ich weiß, die Entwicklung kam schleichend und jetzt wird abgewählt, wer raus will aus der Nummer)


    Wenn du das nächste mal in einem Geschäft gehst und etwas einkaufen willst, dann denk daran das ein LKW es dir gebracht hat.
    Damit du es bequemer hast und es dir nicht selbst beim Erzeuger abholen mußt. Das wäre z.B. ein Argument. :genau:

  • Wenn du das nächste mal in einem Geschäft gehst und etwas einkaufen willst, dann denk daran das ein LKW es dir gebracht hat.
    Damit du es bequemer hast und es dir nicht selbst beim Erzeuger abholen mußt. Das wäre z.B. ein Argument. :genau:


    Och nö, jetzt bitte nicht diese Stammtischargumente!
    Einen Beitrag obendrüber hatte ich es sogar ausgeführt, dass es mir vor allem um Privat-PKW-Fahrten geht (adipöse Hausfrau, die den ganzen Tag nichts zu tun hat als Haushalt und Kinder-Hüten, und wenn sie dann tatsächlich mal vor die Tür muß - 500 m zur KiTa oder 1500 m zum Supermarkt - nimmt sie dazu allen Ernstes das Auto). Dass nicht nur der Lieferverkehr die Läden andienen muß sondern auch die Handwerker / Dienstleister ihr Geraffel mit dem entsprechenden Fahrzeug durch die Stadt karren müssen, steht vollkommen außer Frage.


    Schade, dass Daniel Craig - ist das nicht ein halbwegs berühmter Schauspieler? - noch nicht geantwortet hat. Er könnte ja Durchblick in meine nebulösen Spekulationen bringen ;)


    Daniel? Sprich zu uns! ;)


    so long


    Urs


    ... der übrigens liebend gerne seine Sachen beim Erzeuger einkauft .... so es geht ... beim Waschmittel wird's schwierig ;)

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