Alles anzeigen... falls hier noch sachdienliche Kommetare erwünscht sein sollten:
Ich recherchiere gerade selbst etwas in der Richtung und stelle fest, dass die Schwelle für den Straftatbestand "stalking" außergewöhnlich niedrig liegt:
[url='%20http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=3&paid=238']§ 238 StGB[/url]
Also: Wer nicht mehr den nötigen Homor für die beiden* Vögel aufbringt .... da geht was
* Am Ende geht es doch um einen anderen Zeitgenossen als den, für den der thread gestartet wurde, wenn ich das richtig mitbekommen habe
FYI
Urs
Oh Ursi,
warum recherchierst Du denn sowas? Raus mit der Sprache. Wen willst Du belästigen, dass Du Dich vorher genau über die Möglichkeiten informierst?
LG
Lady De